Die Winterreifenpflicht in europäischen Ländern
In den europäischen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Winterreifenpflicht. Vor einem Aufenthalt sollten sich Autofahrer über die gültigen Winterreifen-Vorschriften im Zielland informieren.
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Schweden
Situative Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März. Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein.
Finnland
Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 28. Februar. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3mm.
Estland
Generelle Winterreifenpflicht von 1. Dezember bis 1. März. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3mm.
Deutschland
Situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein.
Luxemburg
Situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein.
Tschechien
Zwischen 1. November und 31. März müssen Fahrzeuge Winterreifen montiert haben, wenn Schnee oder Eis auf der Fahrbahn zu erwarten ist. Zudem können Winterreifen auch durch Verkehrsschilder angeordnet werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
Slowakei
Situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3mm.
Österreich
Fahrzeuge (auch für im Ausland zugelassene) müssen zwischen 1. November und 15. April Winterreifen an allen vier Rädern oder an mindestens zwei Rädern Schneeketten montiert haben. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4mm.
Slowenien
Situative Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März. Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3mm.
Kroatien
Winterreifenpflicht kann bei entsprechender Witterung angeordnet werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4mm.
Bosnien und Herzegovina
Generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4mm.
Mazedonien
Generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4mm.
Serbien
Situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis 1. April. Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4mm.
Italien
Winterreifenpflicht kann auf bestimmten Strecken zwischen 15. Oktober und 31. März kurzfristig angeordnet werden. Im Aosta-Tal müssen in dieser Zeit Winterreifen verwendet werden oder Schneketten mitgeführt werden. Zudem gibt es in manchen Provinzen eine situative Winterreifenpflicht (Stichtagsregelung oder Verkehrsschilder). Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Alternativ können auch Schneeketten benutzt werden.
Frankreich
Winterreifen können durch Verkehrsschilder ("Pneus neige") angeordnet werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6mm. Alternativ können Schneeketten benutzt werden.
Türkei
Situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein.
Ukraine
Generelle Winterreifenpflicht von 1. November bis 31. März. Die Mindestprofiltiefe beträgt 6mm.
Schweiz
Keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung!

Generelle Winterreifenpflicht
Gerade in Wintersportnationen wie Österreich sind Winterreifen generell zwingend vorgeschrieben. Winterurlauber sollten das nicht nur mit Blick auf mögliche Bußgelder, sondern auch zur Sicherheit unbedingt eigenbeachten.
Situative Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es die situative Winterreifenpflicht seit 2010: Wer nunmehr ohne Winterreifen oder M+S-Reifen (Matsch und Schnee) auf winterlichen Straßen unterwegs ist, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Es drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Und auch im Ausland kann es teuer werden.
Winterreifen können kurzfristig vorgeschrieben werden
In diesen Ländern kann die Winterreifenpflicht auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden. Wenn Sie in diese Länder reisen, sollten Sie sich vor Reiseantritt über die entsprechenden Regelungen informieren. Automobilverbände wie der ADAC geben dazu Auskunft.
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Alle Angaben ohne Gewähr
Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland